Lebertransplantation

Lebertransplantation und Leberlebendspende

Versagt ein lebenswichtiges Organ wie die Leber bleibt oftmals als einzige Therapieoption die Transplantation eines Spenderorgans. Eine neue Leber oder Teilleber ist für Patienten mit akutem Leberversagen oder schweren chronischen Leberschäden im Endstadium die einzige Rettung.

Funktionen der Leber

Entgiftung
Aufrechterhaltung des Wasser und Salzhaushalts
Aufrechterhaltung des Säure-Basen-Haushalts
Blutdruckregulation
Hormonproduktion (für rote Blutkörperchen & Knochenstoffwechsel)

Die Leber kann sich regenerieren

Der vielfältige Aufgabenbereich, der mit einer Fülle lebenswichtiger Prozesse einhergeht, macht die Notwendigkeit einer funktionierenden Leber deutlich. Besonders wertvoll ist in diesem Zusammenhang eine Besonderheit der Leber, denn sie besitzt Leber hervorragende Regenrationseigenschaften. Das heißt, sie ist in der Lage nachzuwachsen und bleibt in der Regel funktionstüchtig, sofern etwa ein Drittel ihrer Zellen gesund ist.

Vorübergehende Störungen oder Lebererkrankungen können auf diese Weise ausgeglichen werden. Kritisch wird es bei chronischen Lebererkrankungen, die zu dauerhaften Funktionseinschränkungen und einem vermehrten Absterben von Leberzellen führen. Ein kompletter Ausfall der Leber macht ein Weiterleben innerhalb weniger Stunden unmöglich.

Die Lebertransplantation kommt prinzipiell für alle Patienten in Frage, bei denen es – akut oder chronisch – zu einem Ausfall der Leberfunktion gekommen ist und eine medikamentöse Therapie nicht mehr in Frage kommt. Patienten mit beginnendem Leberversagen sind in ihrem täglichen Leben erheblich eingeschränkt.

Erkrankungen, die chronische Leberschäden auslösen können

Toxische Leberentzündungen:
Alkohol, Medikamente, Chemikalien, Naturgifte

Virale Leberentzündungen:
Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis D, Hepatitis E, HIV

Autoimmunerkrankungen:
Autoimmun-Hepatitis, primär biliäre Leberzirrhose, primär sklerosierende Cholangitis

Stoffwechselerkrankungen:
Kupferspeicherkrankheit (Morbus Wilson), Eisenspeicherkrankheit (Hämo-chromatose)

Bei chronisch Lebererkrankten oder bei akutem Leberversagen sollte eine Transplantation zeitgerecht durchgeführt werden. Welche Schritte im Vorfeld einer solchen Operation auf den Patienten zukommen und wie diese abläuft haben wir für Sie ausführlich zusammengestellt.

Wie funktioniert die Leberlebendspende?

Bei der Leberlebendspende wird ein Teil der Leber eines gesunden Spenders entnommen und anschließend dem erkrankten Patienten eingesetzt. Anders als bei den Organspenden durch Verstorbene, können hier alle Schritte im Vorfeld der Operation genau geplant und dem gesundheitlichen Zustand des Empfängers angepasst werden.

Potenzielle Spender werden genau auf bestehende Risikofaktoren untersucht. Im ersten Schritt wird überprüft, ob die Blutgruppe passt. Ist dies der Fall, folgen umfangreiche Evaluationsuntersuchungen, die das Operationsrisiko einschätzen lassen. Bei lebenden Spendern regelt in Deutschland das Transplantationsgesetz genau, wer als Spender oder Empfänger infrage kommt.

Spenderkriterien

  • Alter zwischen 18 und 59 Jahren
  • Genetische oder emotionale Verbindung
  • Verträgliche Blutgruppe
  • Bodymaßindex unter 30
  • Keine schwerwiegende Erkrankung
  • Fettgehalt der Leber weniger als 30%
  • Volumen nach Entnahme des zu transplantierenden Leberlappens mehr als 30 % der Gesamtleber

 

Empfängerkriterien

  • Alter bis 70 Jahre
  • Allgemein akzeptierter Grund zur Transplantation
  • Keine schweren Infektionen außerhalb der Leber
  • Keine gravierenden Herz- oder Lungenerkrankungen
  • Transplantatgewicht größer als 0,7 % des Körpergewichts

 

Die Ergebnisse der Leberlebendspende-Transplantation sind mittlerweile mit denen der Transplantation eines Vollorgans eines verstorbenen Organspenders mindestens vergleichbar, wenn nicht besser.

Welche Risiken trägt der Spender?

Oberstes Ziel der Transplantationszentren ist es, das Risiko für den Spender so gering wie möglich zu halten. Dennoch stellt sich der Spender einem Eingriff, der die typischen Operationsrisiken birgt. Nach der Entscheidung zur Organspende sollte er sich zu dem über seine versicherungsrechtliche Absicherung informieren.

Vor der tatsächlichen Einwilligung stellt der Gesetzgeber ein verbindliches, umfassendes Aufklärungsgespräch mit einem Facharzt, in dem über alle medizinischen Fragen aufgeklärt werden muss. Insbesondere für den Fall, dass Komplikationen im Zusammenhang mit der Organspende auftreten, muss er vor der Zustimmung zur Organspende wissen, welche finanziellen Folgen, neben den gesundheitlichen, möglicherweise auf ihn zukommen.

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