Das Transplantationsgesetz

Seit 1997 gibt das Transplantationsgesetz klare gesetzlich Regeln für die Spende, Vermittlung und Transplantation von Organen vor. Im Gesetz ist niedergelegt, wer Organspender ist bzw. sein kann, wer als Lebendorganspender infrage kommt und in welcher Form, die Bereitschaft zur Spende erklärt werden kann. 

Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass nach klaren Regeln, die dem medizinischen Wissensstand entspreche, zu verfahren ist. Das betrifft insbesondere die Feststellung des Todes, die Warteliste, die Vermittlung von Organen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Den am 5. November 1997 beschlossenen Gesetzestext finden Sie nachstehend als PDF-Download.

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