Nierenlebendspende

Fehlende Spenderorgane und die hohen Erfolgsaussichten für die Lebend-Nierentransplantation haben das Interesse für die Nierenlebendspende größer werden lassen. Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen ist auch ein nicht allzu großes Risiko sowohl für den Spender als auch den Empfänger eingehbar.

Dabei ist es besonders wichtig, das Risiko für den Spender nicht über das normale Operationsrisiko hinaus zu erhöhen. Darum sind beim Spender umfassende Voruntersuchungen unerlässlich. Dabei ist insbesondere auf eine gute Herz-Lungen-Funktion zu achten.

Am Wichtigsten ist es jedoch die Funktion der Nieren zu prüfen. Hier ist zu beachten, dass beide Nieren annähernd gleich stark sind und keine Abnormitäten bestehen. Auch die einzelnen Nieren müssen hinsichtlich ihrer Nierenleistung untersucht werden. Eine ungleiche Verteilung der Nierenleistung kann zur Folge haben, dass der Patient nicht zur Nieren-lebendspende zugelassen wird.

Grundsätzlich unterscheidet man bei der Nierenlebendspende zwischen verwandten und nicht verwandten Spendern. Dabei stellt die ideale Voraussetzung ein eineiiger Zwilling dar. Ferner muss man schauen, dass eine möglichst hohe HLA-Gewebeübereinstimmung vorhanden ist. In Deutschland ist durch das Transplantationsgesetz die Lebendorganspende eingeschränkt worden.

Als Spender kommen nur Verwandte 1. oder 2. Grades, Ehegatten, Verlobte oder andere Personen die dem Empfänger in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen in Betracht. Außerdem müssen beim Spender medizinische Risiken ausgeschlossen werden. Zudem muss laut Gesetz eine Kommission zu zwei Fragen Stellung nehmen, nämlich dass keine Anhaltspunkte für einen Organhandel vorliegen, und dass die Organspende freiwillig ist.

Das Risiko eines Organspenders an der Operation zu versterben ist, eine generelle und sorgfältige Untersuchung des Spenders vorausgesetzt, gilt als sehr gering. Nach Statistiken liegt es etwas bei 0,03-0,06 Prozent. Unabhängig davon kann es jedoch in der frühen Phase nach der Operation zu Nachblutungen, Wundinfektionen Harnwegs- oder Venenentzündungen und sogar zu Lungenembolien kommen.

Diese sind sogenannte allgemeine Operationskomplikationen, die als schwerwiegende Fälle in einer Größe von 1:250 vorkommen. Leichtere Komplikationen sind mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:5 anzusetzen. Zu ihnen zählen Narbenschmerz und Wundrötungen. Generell gibt es keine Operation ohne Schmerzen. Bei einer Lebend-Nierenspende ist i.d.R. ein Schnitt von ca. 15 cm notwendig. In allen Fällen wird man bemüht sein, die anfallenden Schmerzen durch genügend Schmerzmittelgabe so gering wie möglich zu halten.

Bei komplikationslosem Verlauf der Operation wird der Spender in aller Regel nach ca. 4-6 Wochen eine Bürotätigkeit wieder aufnehmen können. Die volle körperliche Belastung sollte nicht vor der 8-10 Woche aufgenommen werden.

Im Langzeitverlauf ist vor allem das Auftreten von Narbenkomplikationen zu beobachten. Sie reichen von Schmerzen oder Gefühlslosigkeit bis zu meist harmlosen Narbenbrüchen. Dies Probleme sind aber meist relativ selten. Auch eine Verminderung der Nierenleistung, wie allgemein angenommen, ist nicht zu befürchten. Hier wird die Leistung von einer Niere übernommen.

Auch das Auftreten von Bluthochdruck beim Spender ist nicht hinreichend belegt. Es sind auch keine, über die direkten Einschränkungen nach der Operation hinausgehende Lebenseinschränkungen zu befürchten.

Ob man ein geeigneter Nierenspender ist, kann erst nach einer ausführlichen Untersuchung im Transplantationszentrum entschieden werden. Eine Alters-begrenzung gibt es insofern, als nur ein volljähriger Mensch als Spender zugelassen wird. Auch eine anonyme Organspende ist nach unserem Gesetz nicht möglich.

Unser Transplantationsgesetz sieht die Lebendspende nur als geeignete Option vor, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Organspenders zur Verfügung steht. Das Gesetz verlangt weiter, das eine ausführliche Aufklärung über alle mögliche Komplikationen geschieht. Des Weiteren muss der mögliche Spender vor einer Kommission der Ärztekammer erscheinen.

Grundsätzlich gilt für den Lebendspender, dass sämtliche Kosten der Organspende von der Krankenkasse des Organempfängers zu tragen sind. Zu ihnen gehören die Voruntersuchungen, die Spendeoperation, sowie die vom Gesetzgeber vorgeschriebene jährliche Nachsorge. Vor der Durchführung sollte die Krankenkasse des Organempfängers eine Kostenübernahmeerklärung vorgelegt haben.

Quellenangaben:

Organspende und Transplantation in Deutschland 2009, Deutsche Stiftung Organtransplantation.

BDO Patienten-Information Lebend-Nierentransplantation, Bundesverband der Organtransplantierten e.V.

Novartis-Transplantation, Fa. Novartis-Pharma

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